Vertrauensschaden
Jeder Arbeitgeber, jeder Unternehmer muss seinen Mitarbeitern Vertrauen entgegenbringen - das ist die Basis erfolgreicher Zusammenarbeit.
Doch Vertrauen kann missbraucht werden.
Die Kriminalstatistik der letzten Jahre belegt, dass dies zunehmend der Fall. Unterschlagungen, Diebstähle, Urkundenfälschungen etc. nehmen stetig zu, ebenso die Höhe der Schäden.
Die besondere Gefahr bei diesen Delikten besteht darin, dass kriminelle Energie am Arbeitsplatz mit so großer Raffinesse und Kreativität umgesetzt und getarnt wird, so dass sie zunächst nicht auffällt.
Trotz dass Sie Ihre Mitarbeiter sorgfältig auswählen, über ein umfassendes Kontrollsystem verfügen und ggf. sogar eine eigene Revisionsabteilung unterhalten, bleibt die Gefahr, dass diese Delikte lange Zeit unbemerkt bleiben und ein hoher finanzieller Schaden entsteht, den der/die Täter(in) meist nicht zurückzahlen.
Wie kann ich mich gegen die finanziellen Folgen schützen?
Der Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung schützt gegen den finanziellen Schaden durch
- Unterschlagung
- Betrug
- Untreue
- Urkundenfälschung
- Diebstahl
- Computer-Missbrauch und andere vorsätzlich unerlaubte Handlungen
Welche Erweiterungen kann ich im Versicherungsschutz vereinbaren?
- Erweiterung der Vertrauenspersonen auf Aussichtsrats-, Beirats-, Verwaltungsratmitgliedern sowie EDV Dienstleister, welche per Datenübertragung (online) tätig werden.
- Versicherung von Geheimnisverratsschäden
- Versicherung von Täuschungsschäden
- Ersatz von Schadenermittlungskosten
- Mitversicherung einer vorläufigen Entschädigung
- Einschluss einer Rückwärtsversicherung
- Ausgeschiedene Vertrauenspersonen gelten für 12 Monate nach dem Ausscheiden noch weiter versichert
