D & O Versicherung

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Vermehrt werden die verantwortlichen Führungskräfte (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsrat) persönlich in die Haftung genommen, wenn im Unternehmen eine "Schieflage" eingetreten ist.

Die betroffenen Personen müssen täglich weitreichende Entscheidungen treffen und oft bleibt zu wenig Zeit sich darüber ausreichend Gedanken zu machen. So kann es zu Fehlern kommen, für die Sie persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

Haftungstatbestände ergeben sich beispielhaft aus folgenden Fehlern:

  • Kompetenzüberschreitung
  • Unzureichende Kontrolle von Mitarbeitern
  • Missachtung der Unternehmensinteressen
  • Forderungs- und Konkursrisiko
Eine persönliche Haftung ist dann gegeben, wenn Sie durch Ihr Tun oder Ihre Unterlassung schuldhaft eine Pflicht verletzen und hierdurch einem anderen ein Vermögensschaden entstanden ist.

Die D & O Versicherung deckt Ihr persönliches Haftungsrisiko und in Verbindung mit der Strafrechtschutzversicherung auch die sehr hohen Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung.

 


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