Betriebsunterbrechungsversicherung

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Die Zerstörung der Betriebsgebäude oder -einrichtung einer Firma kann trotz ausreichender Absicherung zum existenzgefährdenden Vorfall werden.

Besonders schlimmer kommt es dann, wenn Ihr Unternehmen durch diesen Vorfall für eine gewisse Zeit stillsteht. Gegen diese meistens finanziellen Folgen schützt Sie zusätzlich die für Ihrer Firma notwendige Ertragsausfallversicherung oder Betriebsunterbrechnungsversicherung.

Bereits geringe Unterbrechungen verursachen oftmals hohe Folgekosten.
Rechnen Sie sich aus was es bedeuten würde, wenn ein Monat lang die "Produktion" stillsteht aber die Kosten (Gehälter, Löhne, sonstige Fixkosten usw.) weiter anfallen.
Ein kleiner Vorfall - mit einer großen Wirkung.

In der Betriebsunterbrechnungsversicherung kann weder die Versicherungssumme noch die Höhe des Schadens auf einen bestimmten Zeitpunkt festgelegt werden. Ersetzt wird der Vermögensverlust, der als Folge der Betriebsunterbrechung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes seit Eintritt des Sachschadens entsteht. Diesen Zeitraum nennt man Haftzeit. Die Haftzeit beträgt in der Regel 12 Monate. Kann aber optional erweitert werden.

Tipp: Was die Betriebsunterbrechungsversicherung für Ihre Firma ist, wäre die Dread Disease Versicherung (Schutz vor schweren Krankheiten) für den Firmeninhaber.