Elektronikversicherung

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Produktinformation zur Elektronikversicherung

 

1. Was gilt versichert?

Ihre eigenen - wie auch gemieteten, geleasten Geräte - der folgenden Gruppen:

 

  • Informations-/Datentechnik (inkl. Laptops, Notebooks)
  • Mess- und Prüftechnik
  • Kommunikationstechnik (inkl. Funktelefone, D-/E-Netze)
  • Ortungssysteme
  • Sicherungs-, Melde- und Überwachungstechnik
  • Funksysteme
  • Bürotechnik
  • Warenscanner
  • Tankdatensysteme
  • subsidiär zur Gebäude- und Inhaltsversicherung: Regeltechnik (z.B. Heizungen) und Steuerungen z.B. Lagersteuer (SB 500 EUR)

 

2. Für welche Schäden besteht unter anderen Versicherungsschutz:

 

  • Bedienungsfehler
  • Löschen
  • Blitz (direkt und indirekt)
  • Netzstörungen (Strom)
  • Brand
  • Putzwasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub, Plünderung
  • Einfacher Diebstahl
  • Rauch
  • Erdrutsch
  • Regen
  • Explosion
  • Ruß
  • Fahrlässigkeit
  • Sabotage
  • Fremdspannung
  • Sturm
  • Höhere Gewalt
  • Überspannung
  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Implosion
  • Ungeschicklichkeit
  • Kondenswasser
  • Unterspannung
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Vorsatz Dritter

 

3. Welche Erweiterungen gelten mitversichert?

 

  • Mitversicherung aller Betriebsstätten in Deutschland, auch neu hinzukommende
  • Vorsorgeversicherung bis zu 50 % aus der zuletzt dokumentierten Sachversicherungssumme, maximal bis zu 250.000,00 EUR für unterjährige Neuanschaffungen.
  • Versicherungsschutz besteht auch für das Montagerisiko noch nicht fertig gestellter Geräte, wenn Sie hierfür vertraglich verantwortlich sind.
  • Schadennebenkosten sind, zusammen bis maximal 50.000,00 EUR auf "Erstes Risiko", automatisch mitversichert:
    • Aufräumungs-, Dekontaminations- ("Entgiftungs-") und Entsorgungskosten
    • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
    • Schutz- und Bewegungskosten
    • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Provisorien/Leihgeräte. Luftfracht (z. B. für die Beschaffung von Ersatzteilen)
  • Technologischer Fortschritt; Wertverbesserungen durch Weiterentwicklungen sind ohne jegliche Abzüge im Schadenfall mitversichert.
  • Die versicherten Sachen gelten außerhalb der Betriebsstätten weltweit mit maximal 50 % der Hardwaresumme, höchstens 250.000,00 EUR mitversichert.