Elektronikversicherung
Produktinformation zur Elektronikversicherung
1. Was gilt versichert?
Ihre eigenen - wie auch gemieteten, geleasten Geräte - der folgenden Gruppen:
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2. Für welche Schäden besteht unter anderen Versicherungsschutz:
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3. Welche Erweiterungen gelten mitversichert?
- Mitversicherung aller Betriebsstätten in Deutschland, auch neu hinzukommende
- Vorsorgeversicherung bis zu 50 % aus der zuletzt dokumentierten Sachversicherungssumme, maximal bis zu 250.000,00 EUR für unterjährige Neuanschaffungen.
- Versicherungsschutz besteht auch für das Montagerisiko noch nicht fertig gestellter Geräte, wenn Sie hierfür vertraglich verantwortlich sind.
- Schadennebenkosten sind, zusammen bis maximal 50.000,00 EUR auf "Erstes Risiko", automatisch mitversichert:
- Aufräumungs-, Dekontaminations- ("Entgiftungs-") und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Schutz- und Bewegungskosten
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Provisorien/Leihgeräte. Luftfracht (z. B. für die Beschaffung von Ersatzteilen)
- Technologischer Fortschritt; Wertverbesserungen durch Weiterentwicklungen sind ohne jegliche Abzüge im Schadenfall mitversichert.
- Die versicherten Sachen gelten außerhalb der Betriebsstätten weltweit mit maximal 50 % der Hardwaresumme, höchstens 250.000,00 EUR mitversichert.
