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CARPATICA ASIG – nächster rumänischer Versicherer in Konkurs

Mittwoch, 17 August 2016

Nach der Pleite der ASTRA ASIGURARI im August des vergangenen Jahres ist nun der nächste rumänische Versicherer in Konkurs. Hierbei handelt es sich um die CARPATICA ASIG.

CARPATICA ASIG – nächster rumänischer Versicherer in Konkurs

Nach der Pleite der ASTRA ASIGURARI im August des vergangenen Jahres ist nun der nächste rumänische Versicherer in Konkurs. Hierbei handelt es sich um die CARPATICA ASIG. Aufgrund der andauernden finanziellen Probleme hat die rumänische Versicherungsaufsicht mit Bescheid vom 27.07.2016 der CARPATICA die Lizenz entzogen. In unserem Newsletter vom 21.09.2015 hatten wir bereits auf die kritische Finanzlage der CARPATICA hingewiesen.

Die Konsequenzen des Konkurses der CARPATICA sind dieselben wie bei der ASTRA. Zunächst bleiben erstmal alle Versicherungsverträge der CARPATICA ASIG bis zum Ablauf der Versicherungsperiode gültig. Als Risikoträger tritt der rumänische Garantiefonds FGA in die bestehenden Versicherungsverträge ein. Zu beachten ist jedoch, dass lediglich eine Deckungssumme von umgerechnet EUR 100.000,00 pro Versicherungsnehmer zur Verfügung steht. Der genannte Betrag wird gerade bei Haftungsansprüchen bei Weitem nicht ausreichen. Für Unternehmen kann dies ein unkalkulierbares finanzielles Risiko bedeuten, denn die gesetzlichen Haftungen bleiben natürlich weiterhin in voller Höhe bestehen.

Für Versicherungsnehmer der CARPATICA ASIG empfehlen wir daher dringend sofort eine neue Versicherung abzuschließen. Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Subunternehmer bei der Suche nach einem neuen Versicherer über unser Büro in Rumänien.

Und wie stellt sich die Situation für Auftraggeber von rumänischen Transportunternehmen dar? Welche Probleme können entstehen?

Im Bereich der Verkehrshaftungs-/CMR-Versicherung kann es z.B. zum Verlust der Subsidiärdeckung kommen, wenn vom beauftragten Frächter eine CMR-Deckungsbestätigung der CARPATICA vorliegt. Daher sind die CMR-Deckungen der Subunternehmer sofort zu überprüfen. Die betreffenden Frächter sind umgehend aufzufordern sich neuen Deckungsschutz zu besorgen. Selbst in der Kfz-Haftpflichtversicherung könnte eine nicht ausreichende Versicherungsdeckung des beauftragten Subunternehmers negative Folgen für den Auftraggeber haben. Fehlender Deckungsschutz liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber seinen Kunden gegenüber per Unterschrift bestätigt, dass die eingesetzten Subunternehmer hinreichend versichert sind, dies aber gerade im Fall der CARPATICA ASIG nicht mehr den Tatsachen entspricht.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Versicherungsnehmer der CARPATICA sollten sich schnellstmöglich neu versichern.
  • Auftraggeber sollten umgehend den Versicherungsschutz ihrer Subunternehmer in allen Bereichen auf bestehende CARPATICA-Verträge kontrollieren und bei Bedarf auf neue Versicherungsdeckungen bestehen

Das asko-Team steht bei Rückfragen oder Hilfestellungen gerne zur Verfügung!