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MITARBEITER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG für SLOWAKEI und TSCHECHIEN

Mittwoch, 11 Juli 2012

Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich geregelte Haftpflichtversicherung für Schäden, wo der Arbeitgeber berechtigt ist, Schadenersatz von seinem Mitarbeiter zu verlangen, wenn dieser bei seiner Arbeit unbeabsichtigte Verletzungen von Pflichten verursacht hat.

Was ist das?

 

Wer beschäftigt ist, weiß sehr wohl, dass nur ein wenig Unaufmerksamkeit bei der Arbeit zu einem  Ereignis, wie der Beschädigung oder Zerstörung von überlassenen Gerätschafften, führen kann.Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, in welchem Fall die Mitarbeiter dem Arbeitgeber Entschädigung für beschädigte oder zerstörte Sachen zu leisten haben kann.Es kann auch vorkommen, dass ein Mitarbeiter einen Schaden verursacht, wobei die Gesundheit betroffen ist oder in extremen Fällen die Schädigung sogar den Tod eines anderen Menschen verursacht.

 

Der Arbeitgeber hat das Recht auf Entschädigung des Anspruchs bis zu 4-facher Höhe des durchschnittlichen Montasgehaltes!Also, wenn der Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers vom Vorjahr € 855,- war kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Schadenersatz von bis zu 4 mal von € 855,- daher gesamt € 3.420,- verlangen. Diesen Anspruch kann man mit dieser Versicherung versichern.

 

Als Grundlage gelten folgende Regeln und Empfehlungen:

Die Höhe der Prämie

Der Versicherungsnehmer (Arbeitnehmer) kann die Höhe der Versicherungssumme selbst bestimmen.Die maximale Höhe des Schadenersatzes, welche ein Arbeitnehmer dem Arbeitgber zu zahlen hat, kann derzeit folgende Summe haben:

  • Das Vierfache des durchschnittlichen MonatseinkommensAufgaben im öffentlichen Interesse (Z.B. Lehrer, Beamte, Hochschullehrer)
  • Das Dreifache des Gehaltes von Büro der staatlichen öffentlichen Dienst Beschäftigen, Richter oder Staatsanwalt
  • Das Dreifache des Gehalts von professionellen Beamten in der Beschäftigung z.B. Polizei, Zoll
  • Viermal das Gehalt von Beschäftigten der Feuerwehr und von RettungsdienstenMitglieder der Feuerwehr und Rettungsdienst in Beschäftigung
  • Drittel der vereinbarten Vergütung für die Vereinbarung von Arbeit die außerhalb des Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird (gemäß § 225, ods. 1 Labour)

Jede Versicherung hat ihre eigenen Grenzen für die minimale und maximale Versicherungssumme. Üblicherweise werden die Mindest-Versicherungssumme von € 1.000,- und eine Maximum-Versicherungssummen von € 10.000,- herangezogen.

 

Diese Haftpflichtversicherung sollte daher dem 4-fachen des Gehaltes entsprechen.

 

Diese Haftpflichtversicherung gilt für Schäden, die bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben verursacht werden, sofern diese:In einem Beschäftigungsverhältnis oder vergleichbare Beziehungen mit natürlichen oder juristischen Personen, deren Firmen einen Sitz in der Slowakei oder Tschechien haben oder nach Grundlage der Beschäftigung mit Arbeitsbeziehungen definiert sind.