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Triebwerkversicherung

Donnerstag, 26 Mai 2011

In dem Versicherungsschutz Kasko sind plötzlich auftretende interne Schäden am Triebwerk nicht versichert. In der Kasko-Versicherung werden nur Schäden durch äußere Einwirkung gedeckt.

In dem Versicherungsschutz Kasko sind plötzlich auftretende interne Schäden am Triebwerk nicht versichert. In der Kasko-Versicherung werden nur Schäden durch äußere Einwirkung gedeckt.

 

Für Schäden welche durch Überhitzung oder Materialbruch etc. entstehen benötigen Sie die sogenannte Triebwerksversicherung

 

Die Triebwerkversicherung gibt es nicht nur für Strahlentriebwerke oder Turbinentriebwerke sondern auch für Flugzeugmotore!

 

Diese Versicherung deckt unvorhersehbare und plötzlich eintretende Schäden am Triebwerk/Motor ab. Sogar ohne Rücksicht darauf, ob die Schadensursache mit dem Betrieb des Flugzeugs, des Hubschraubers oder des Ultraleichtflugzeuges zusammenhängt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedoch alle Gefahren und Schäden, welche durch evtl. Kasko versichert sind oder hätten versichert werden können.

 

Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die gesetzlichen Bestimmungen (gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis) sowie die behördlichen und herstellerseitigen Auflagen über das Halten und die Wartung von Luftfahrzeugen, insbesondere die Wartung der Triebwerke/Motoren, eingehalten werden. Der Versicherungssumme liegt der Neuwert des Triebwerkes oder des Motors zu Grunde (evtl. Frachtkosten hinzufügen).

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot hierzu - zur Anforderung unseres Fragebogens genügt ein Mail an mainz@asko24.com