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Sonderziehungsrecht ( SZR / SDR )

Das Sonderziehungsrecht ist die Recheneinheit des internationalen Währungsfonds und wird täglich auf der Grundlage der auf dem Londoner Markt notierten Wechselkurse berechnet. 8,33 SZR ( ca. EUR 10,50 ) entsprechen dem Haftungsbetrag für ein Kilogramm Rohgewicht der beschädigten / fehlenden Ware.