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Gefahrtragung

Im Sinne der Lieferkonditionen (Incoterms) bedeutet Gefahrtragung, dass zwischen Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag vereinbart wird, wer die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transportes trägt. Trägt der Verkäufer die Gefahr, so kann er vom Käufer keine Zahlung für verlorengegangene oder beschädigte Ware verlangen, trägt der Käufer die Gefahr, so muss er die Ware trotz Verlust oder Beschädigung bezahlen. Derjenige, der die Gefahr trägt, hat also das finanzielle Risiko infolge eines Transportschadens und kann dieses über eine Warenversicherung abdecken.