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Be- und Entladeverbot für Kraftfahrer in Spanien

Donnerstag, 27 Oktober 2022

Am 2. September 2022 trat in Spanien das Verbot der Be- und Entladung für LKW-Fahrer per Gesetzesdekret 3/2022 in Kraft.

Mit diesem Verbot wird dem jahrelangen Wunsch der spanischen Transportunternehmen und Spediteure entsprochen. Aufgrund dieses Dekrets ist es nunmehr Fahrern von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen untersagt, auf spanischem Boden an der Be- oder Entladung der Ware teilzunehmen.

Dieses Gesetz wurde bereits im März 2022 erlassen. Es ist aber erst Anfang September 2022 in Kraft getreten, um den Verladern und den Empfängern die Möglichkeit zu geben, entsprechendes Personal für die Be- und Entladung (wie z.B. Lagerpersonal, Staplerfahrer) einzustellen und dieses zu schulen.

Dieses spanische Gesetz sieht aber zahlreiche Ausnahmen vom Verbot der Be- und Entladung durch LKW-Fahrer vor. Diese Ausnahmen betreffen meist Fälle, bei welchen eine Teilnahme der LKW-Fahrer erforderlich ist. Ausgenommen sind somit z.B. Umzugs- und Möbeltransporte, Tiertransporte, KFZ-Transporte, Paketdienste, Kranfahrzeugtransporte sowie Transporte von Ladung in Tankwagen und in Kippern.

Die Kontrolle der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschrift erfolgt durch die spanischen Verkehrsbehörden. Im Falle des Verstoßes gegen diese gesetzliche Vorschrift kann eine hohe Geldstrafe im Ausmaß von EUR 4.001,-- bis EUR 6.000,-- verhängt werden.

Es ist daher ratsam und wichtig, sämtliche Fahrer anzuweisen, in Zukunft in Spanien keinerlei Be- und Entladetätigkeiten mehr durchzuführen, da die entsprechenden Geldstrafen nicht nur gegen spanische, sondern auch gegen ausländische Transportunternehmen ausgesprochen werden können.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob zukünftig LKW-Fahrer, um Geldbußen in Spanien zu verhindern, auch die Sicherung der Ware von der Beladestelle fordern sollten. Das Thema der Ladungssicherung ist unseres Erachtens bis dato nicht geklärt. Da das in Spanien geltende Verbot der Be- und Entladung brandneu ist, gilt es zu beobachten, wie streng dieses in der Praxis von den spanischen Behörden umgesetzt wird. Es bleibt jedenfalls spannend.