Mindestens EUR 2,5 Mio. Deckungssumme pro Schadenfall
Keine allgemeine Selbstbeteiligung
Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit (Art. 29 CMR) und keine Beschränkung von Gütern
Mitversicherung von Kabotage und nationalem Recht in allen europäischen Ländern
Ereignet sich während des Transports eine Beschädigung an der Ware, ein Teil- oder Komplettverlust an Gütern oder eine verspätete Anlieferung, so besteht die Haftung des Frachtführers nach den Bestimmungen der CMR und -wie vielfach unterschätzt- ergänzend nach den nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Abgangs- oder Bestimmungslandes. Eine besondere Problematik entsteht, wenn der Transport im Multimodalen Verkehr, also mit verschiedenen Transportmitteln (Schiff, Fähre, Bahn, Huckepack) durchgeführt wird. Hierbei finden je nach Transportstrecke unterschiedliche gesetzliche Haftungsbestimmungen Anwendung.
Unsere Frachtführerversicherung bietet vollumfänglichen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen für den Frachtführer im Straßengüterverkehr und auch noch darüber hinaus. Insbesondere durch den Wegfall von Kabotagebeschränkungen in Europa sind Frachtführer heute mit einer Vielzahl unterschiedlicher Haftungsanforderungen konfrontiert. Unsere Frachtführerpolice bietet für internationale Transporte im Rahmen der CMR Haftungsbestimmungen, sowie für innerstaatliche Transporte in allen Ländern Europas (Kabotagetransporte) nach den jeweiligen nationalen Transportrechtsvorschriften Versicherungsschutz.
Da Ihre Auftraggeber sowie die verschiedenen gesetzlichen Haftungsbestimmungen im Regelfall keine Ausnahmen bei zu transportierenden Warengruppen kennen, schließen wir auch grundsätzlich keine bestimmten Warengruppen vom Versicherungsschutz aus. Schadenfälle, bei denen der Einwand der groben Fahrlässigkeit (Art. 29 CMR) im Raum steht, sind mit der damit verbundenen unbeschränkten Haftung für den Frachtführer ein unkalkulierbares finanzielles Risiko. Aus diesem Grund besteht in unserer Frachtführerversicherung hierfür explizit Deckungsschutz und mit mindestens EUR 2,5 Mio. pro Schadenfall steht ausreichend Deckungssumme zur Verfügung.
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