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Phantomfrachtführer als Auftragnehmer – ein unterschätztes Risiko

Donnerstag, 30 Oktober 2025

Seit vielen Jahren – und besonders in den vergangenen Monaten – verursachen sogenannte Phantomfrachtführer eine erhebliche Zahl von Schadensfällen. Sowohl wir als auch die Fachpresse haben bereits umfangreich über die Haftungsfragen berichtet.

Zusammengefasst gilt: Für das betrügerische Verhalten meiner Subfrachtführer hafte ich als Auftraggeber vollumfänglich.


Doch wie stellt sich die Situation dar, wenn ich als gutgläubiger Frachtführer selbst einen Transportauftrag von einem Phantomfrachtführer annehme?


In diesem Fall unterstütze ich – wenn auch unbeabsichtigt – den Täter beim Diebstahl des Transportguts. Nach aktueller Rechtsmeinung bin ich als Auftragnehmer für den Verlust der Ware gegenüber dem Empfänger aus dem Unterfrachtvertrag verantwortlich und somit haftbar. Allerdings wird mir in der Regel kein grob fahrlässiges Verschulden zugerechnet.


Unser Rat:
Prüfen Sie nicht nur Ihre Subfrachtführer mit großer Sorgfalt, sondern kontrollieren Sie ebenso die Seriosität neuer Auftraggeber, bevor Sie einen Transport übernehmen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.