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Transportschaden: Warum die gesetzliche Haftung oft nicht ausreicht

Mittwoch, 28 Januar 2026

Ein typisches Beispiel aus der Transportpraxis

Stellen Sie sich vor, Sie wurden als Spediteur bzw. Frachtführer von Ihrem Kunden, dem Eigentümer einer Maschine, mit dem Transport seiner Maschine von Italien nach Deutschland beauftragt. Das Gewicht der Maschine beträgt 2.000 kg.

Der Kunde ist entspannt und geht davon aus:
„Wenn etwas passiert, ersetzt mir der Spediteur / Frachtführer schon den vollen Warenwert.“

Die Überraschung folgt jedoch erst dann, wenn es tatsächlich zu einem Transportschaden gekommen ist.

Haftungsbegrenzung nach CMR

Nach dem anzuwendenden Transportrecht, den sogenannten CMR-Bestimmungen, ist die Haftung des Spediteurs bzw. Frachtführers gesetzlich begrenzt. Diese liegt bei rund 10 EUR pro Kilogramm der beschädigten Ware.

 

Das bedeutet konkret:

  • Schaden des Kunden: EUR 300.000
  • Gesetzliche Haftung des Frachtführers: nur EUR 20.000

Gerade bei hochwertigen und zugleich leichten Gütern bleibt damit schnell ein erheblicher Teil des Schadens ungedeckt.

 

Die Lösung: Warentransportversicherung

Absichern lässt sich dieses Risiko zuverlässig nur über eine Warentransportversicherung. Unabhängig von der frachtführerrechtlichen Haftung leistet diese an den Wareneigentümer bis zum vollen Warenwert.

Damit wird die finanzielle Lücke geschlossen, die durch die gesetzlichen Haftungsgrenzen entsteht.

 

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Mit unserem Warentransport-Online-Tool können Sie Einzel-Warentransportversicherungen für Ihre Kunden schnell und unkompliziert abschließen:

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Kontaktieren Sie uns unter: a-info@asko24.com